{"id":1161,"date":"2021-03-18T21:39:07","date_gmt":"2021-03-18T21:39:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.jub-winningen.de\/jubneu\/?page_id=1161"},"modified":"2026-01-22T08:12:44","modified_gmt":"2026-01-22T08:12:44","slug":"anmelde-und-teilnahmebedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.jub-winningen.de\/jubneu\/ferienprogramm\/anmelde-und-teilnahmebedingungen\/","title":{"rendered":"Anmelde- und Teilnahmebedingungen"},"content":{"rendered":"\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"fur-ferienfreizeiten-der-evangelischen-kirchengemeinde-winningen\"><strong>f\u00fcr Ferienfreizeiten bzw. Kinder- und Jugendreisen der Evangelischen Kirchengemeinde Winningenen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p><strong>1. Abschluss des Pauschalreisevertrages<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mit der Anmeldung wird der Evangelischen Kirchengemeinde Winningen als Veranstalterin der Ferienfreizeit vom Anmeldenden der Abschluss eines Pauschalreisevertrags aufgrund der in der Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen verbindlich angeboten, der Anmeldende ist an sein Angebot f\u00fcr die Dauer von 14 Tagen ab dessen Eingang beim Veranstalter gebunden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vom Veranstalter hierf\u00fcr vorgesehenen Formular; Anmeldungen per Telefon oder auf elektronischem Wege werden nicht angenommen. Bei Minderj\u00e4hrigen ist sie von einem Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Mit dem Eingang einer Teilnahmebest\u00e4tigung des Veranstalters beim Anmeldenden kommt der Pauschalreisevertrag zustande. Sollte die Ferienfreizeit bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gr\u00fcnde entgegenstehen, wird der Anmeldende umgehend benachrichtigt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Bezahlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eine Anzahlung in H\u00f6he von mindestens 20% des Reisepreises pro angemeldete\/n Teilnehmer\/in ist bis sp\u00e4testens einen Monat nach Erhalt der Teilnahmebest\u00e4tigung des Veranstalters sowie des Sicherungsscheins f\u00e4llig. Der restliche Reisepreis ist, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes vermerkt ist, sp\u00e4testens drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit f\u00e4llig, in keinem Fall aber vor Ablauf der Frist nach Ziffer 6 f dieser Bedingungen. Bei Buchungen k\u00fcrzer als drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit bzw. nach Ablauf der Frist nach Ziffer 6 f ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p>Zahlungen sind auf das Konto<\/p>\n\n\n\n<p>Evangelischer Gemeindeverband Koblenz<\/p>\n\n\n\n<p><strong>IBAN DE69 5776 1591 8146 1350 02<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>BIC GENODED1BNA<\/p>\n\n\n\n<p>unter Angabe des Namens des Teilnehmenden<\/p>\n\n\n\n<p>zu leisten. Barzahlungen werden vom Veranstalter nicht entgegengenommen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Vertragliche Leistungen, Leistungs- und Preis\u00e4nderungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. erg\u00e4nzenden Angaben auf der Homepage des Veranstalters, den Angaben in der Fahrtanmeldung, der Teilnahmebest\u00e4tigung sowie dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Ferienfreizeit obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht \u00fcber die minderj\u00e4hrigen Teilnehmenden. Dem Anmeldenden ist bekannt, dass hierf\u00fcr m\u00f6glichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umst\u00e4nde (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbed\u00fcrfnisse) der Teilnehmenden erforderlich ist; er verpflichtet sich daher, dem Veranstalter diese Informationen auf dem vom Veranstalter hierf\u00fcr vorgesehenen Formular (Gesundheitsfragebogen) mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss \u00c4nderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit nicht beeintr\u00e4chtigen oder sonst f\u00fcr den\/die Teilnehmenden zumutbar sind. Der Veranstalter beh\u00e4lt sich Erh\u00f6hungen des ausgeschriebenen oder vereinbarten Reisepreises aufgrund einer bei Vertragsschluss noch nicht eingetretenen oder f\u00fcr ihn nicht vorhersehbaren Erh\u00f6hung der Bef\u00f6rderungskosten, der Steuern oder Abgaben f\u00fcr bestimmte Reiseleistungen oder der f\u00fcr die betreffende Ferienfreizeit geltenden Wechselkurse vor. Im Falle der erheblichen \u00c4nderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Erh\u00f6hung des Reisepreises um mehr als 8% hat der Veranstalter den Anmeldenden unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch 21 Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis zu setzen; sp\u00e4tere \u00c4nderungen sind nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Anmeldende ist dann berechtigt, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zur\u00fcckzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Er hat dieses Recht unverz\u00fcglich nach der Erkl\u00e4rung des Veranstalters diesem gegen\u00fcber geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenfalls kann der Anmeldende eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit die vorgenannten Kosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse zu niedrigeren Kosten f\u00fcr den Veranstalter f\u00fchren. Hat der Anmeldende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom Veranstalter zu erstatten. Entstandene Verwaltungsausgaben k\u00f6nnen vom Erstattungsbetrag abgezogen werden; diese sind vom Veranstalter auf Verlangen nachzuweisen.<\/p>\n\n\n\n<p>Leistungs- und Preis\u00e4nderungen sind dem Anmeldenden auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger klar und verst\u00e4ndlich mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Teilnahme eines Ersatzreisenden<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der\/die Teilnehmende kann sich bis zum Beginn der Ferienfreizeit durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den in der Ausschreibung angegebenen besonderen Fahrterfordernissen gen\u00fcgt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder beh\u00f6rdlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von EUR 20,00 berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. R\u00fccktritt des Anmeldenden vor Reisebeginn<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Ferienfreizeit vom Pauschalreisevertrag zur\u00fccktreten, der R\u00fccktritt ist schriftlich zu erkl\u00e4ren. Ma\u00dfgeblich ist der Zugang der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung beim Veranstalter. Bei Minderj\u00e4hrigen muss der R\u00fccktritt von einem Personensorgeberechtigten erkl\u00e4rt werden. Die blo\u00dfe Nichtzahlung des Reisepreises ist keine R\u00fccktrittserkl\u00e4rung.<\/p>\n\n\n\n<p>Tritt der Anmeldende vom Pauschalreisevertrag zur\u00fcck oder tritt der\/die Teilnehmende die Ferienfreizeit nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz f\u00fcr seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Ber\u00fccksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung verlangen. Dieser betr\u00e4gt bei einem R\u00fccktritt:<\/p>\n\n\n\n<p>bis 31 Tage vor Fahrtbeginn:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp; 5 % des Reisepreises<\/p>\n\n\n\n<p>bis 14 Tage vor Fahrtbeginn:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 30 % des Reisepreises<\/p>\n\n\n\n<p>bis 7 Tage vor Fahrtbeginn:                50 % des Reisepreises<\/p>\n\n\n\n<p>ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 65 % des Reisepreises<\/p>\n\n\n\n<p>ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 80 % des Reisepreises<\/p>\n\n\n\n<p>und bei Nichtantritt zur Fahrt:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 90 % des Reisepreises.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter \u00fcberhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tats\u00e4chliche Schaden geringer oder h\u00f6her ist als die pauschale Entsch\u00e4digung. Der Veranstalter ist auf Verlangen des Anmeldenden bzw. des Teilnehmenden verpflichtet, die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung zu begr\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. R\u00fccktritt des Veranstalters vor Reisebeginn<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Veranstalter kann vom Pauschalreisevertrag zur\u00fccktreten<\/p>\n\n\n\n<p>a) wenn der Anmeldende die Teilnehmerinformationen ungeachtet der ihm hierf\u00fcr gesetzten Frist und einer schriftlichen Nachfrist von mindestens einer Woche nicht beim Veranstalter einreicht.<\/p>\n\n\n\n<p>b) bis eine Woche nach Erhalt der Teilnehmerinformationen, wenn f\u00fcr ihn erkennbar ist, dass \u2013 etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, p\u00e4dagogischen oder aus Gr\u00fcnden der Aufsichtsf\u00fchrung \u2013 die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko f\u00fcr den betreffenden Teilnehmenden, die anderen Teilnehmenden oder den Veranstalter verbunden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>c) wenn der\/die Teilnehmende ohne ausreichende Entschuldigung nicht an dem\/den vom Veranstalter mitgeteilten Vorbereitungstag\/en teilnimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>d) wenn der Anmeldende oder der\/die Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einh\u00e4lt, insbesondere der Reisepreis nicht fristgerecht (Anzahlung und Restzahlung) bezahlt wird;<\/p>\n\n\n\n<p>e) beim Bekanntwerden f\u00fcr die Aufsichtsf\u00fchrung oder die Durchf\u00fchrung der Ferienfahrt wesentlicher pers\u00f6nlicher Umst\u00e4nde des\/der Teilnehmenden nach Abschlu\u00df des Pauschalreisevertrages, wenn durch diese eine geordnete oder sichere Durchf\u00fchrung der Ferienfreizeit f\u00fcr den\/die Teilnehmende oder die anderen Teilnehmenden nicht gew\u00e4hrleistet ist.<\/p>\n\n\n\n<p>f) bis zu 28 Tage vor Reisebeginn, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl f\u00fcr die betreffende Ferienfreizeit nicht erreicht wird. Der\/die Anmeldende ist dann berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten.<\/p>\n\n\n\n<p>In allen anderen F\u00e4llen wird der etwa schon geleistete Reisepreis in voller H\u00f6he zur\u00fcckerstattet, weitere Anspr\u00fcche des Anmeldenden sind ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. K\u00fcndigung des Veranstalters<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Veranstalter bzw. die Leitenden der Ferienfreizeit als dessen bevollm\u00e4chtigte Vertreter\/innen k\u00f6nnen den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist k\u00fcndigen, wenn der\/die Teilnehmende die Durchf\u00fchrung der Ferienfreizeit ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung so nachhaltig st\u00f6rt, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht gegen\u00fcber den Teilnehmenden der Ferienfreizeit oder die weitere schadensfreie Durchf\u00fchrung der Ferienfreizeit nicht mehr gew\u00e4hrleisten kann oder wenn sich der\/die Teilnehmende ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung sonst in einem Ma\u00dfe vertragswidrig verh\u00e4lt, dass die sofortige K\u00fcndigung des Pauschalreisevertrages gerechtfertigt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kosten f\u00fcr die vorzeitige R\u00fcckbef\u00f6rderung des\/der Teilnehmenden nach einer K\u00fcndigung sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden dem Anmeldenden bzw. den Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt. In diesem Fall beh\u00e4lt der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Versicherungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Veranstalter hat f\u00fcr die Teilnehmenden w\u00e4hrend der Dauer der Ferienfreizeit eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Letztere tritt jedoch nur bei Sch\u00e4den gegen\u00fcber Dritten ein, nicht bei Sch\u00e4den, die sich die Teilnehmenden untereinander zuf\u00fcgen und gilt nur subsidi\u00e4r zu anderen bestehenden Versicherungen. Kein Versicherungsschutz besteht bei Anspr\u00fcchen aus dem Verlust oder Abhandenkommen von Sachen aller Art. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zus\u00e4tzlicher Versicherungen (Reiser\u00fccktrittskosten, Reisegep\u00e4ck, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die mit der Anmeldung\/Teilnahme an der Ferienfreizeit verbundenen Risiken zu mindern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. Pass- und Visavorschriften<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Veranstalter verpflichtet sich, deutsche Staatsangeh\u00f6rige oder Staatsangeh\u00f6rige des Staates, in dem die Ferienfreizeit angeboten wird, bei Auslandsreisen \u00fcber geltende Pass- und Visavorschriften zu informieren, f\u00fcr Angeh\u00f6rige anderer Staaten erteilt das zust\u00e4ndige Konsulat Auskunft. F\u00fcr die Erf\u00fcllung beh\u00f6rdlicher Auflagen, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente ist, sofern dies der Veranstalter nicht ausdr\u00fccklich \u00fcbernommen hat, der Anmeldende selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht f\u00fcr unvorhersehbare Verz\u00f6gerungen der diplomatischen Vertretungen bei der Ausstellung von Reisedokumenten und beim Zugang, sofern ihn nicht ein eigenes Verschulden trifft.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10. Haftung des Veranstalters<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die vertragliche Haftung des Veranstalters f\u00fcr Sch\u00e4den des\/der Teilnehmenden, die nicht K\u00f6rpersch\u00e4den sind, ist der H\u00f6he nach beschr\u00e4nkt auf den dreifachen Reisepreises, soweit ein solcher Schaden vom Veranstalter nicht schuldhaft herbeigef\u00fchrt wird oder soweit der Veranstalter f\u00fcr einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungstr\u00e4gers verantwortlich ist. Bei Sch\u00e4den durch nicht vorhersehbare h\u00f6here Gewalt, durch vorwerfbar fehlerhafte Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von vorwerfbaren Verst\u00f6\u00dfen des\/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Freizeitleitung \u00fcbernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenst\u00e4nden, die durch fahrl\u00e4ssiges Verhalten des\/der Teilnehmers\/in verursacht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Veranstalter haftet ferner nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen, Personen-, Sach- oder Verm\u00f6genssch\u00e4den im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdr\u00fccklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11. Obliegenheiten des Anmeldenden und des Teilnehmenden<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jeder\/jede Teilnehmende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und evtl. Sch\u00e4den f\u00fcr alle Beteiligten so gering wie m\u00f6glich zu halten.<\/p>\n\n\n\n<p>Er\/sie ist verpflichtet, Beanstandungen unverz\u00fcglich der \u00f6rtlichen Leitung der Ferienfreizeit oder dem Veranstalter mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unm\u00f6glich ist oder von der Leitung der Ferienfreizeit oder vom Veranstalter ernsthaft verweigert wird oder wenn die sofortige K\u00fcndigung des Pauschalreisevertrags durch ein besonderes Interesse des Teilnehmenden gerechtfertigt wird. Kommt ein\/eine Teilnehmende dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, so stehen ihm\/ihr oder dem Anmeldenden Anspr\u00fcche insoweit nicht zu.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Leitung der Ferienfreizeit ist beauftragt und verpflichtet, f\u00fcr Abhilfe zu sorgen, soweit dies m\u00f6glich und zumutbar ist. Anspr\u00fcche des Anmeldenden wegen Reisem\u00e4ngeln nach den \u00a7\u00a7 651 i bis j des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches verj\u00e4hren nach Ablauf von zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Ferienfreizeit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12. Datenschutz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der Anmeldenden und der Teilnehmenden gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen sowie die L\u00f6schung der Daten, sofern diese nicht mehr f\u00fcr die Abwicklung der Ferienfreizeit erforderlich sind. Er erteilt dem Anmeldenden auf Anfrage Auskunft, welche seiner Daten bei ihm gespeichert sind. Die Verwendung von Daten zu Werbezwecke oder die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung des Anmeldenden ist ausgeschlossen au\u00dfer an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Ferienfreizeit beauftragt sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>13. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrags oder dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschlie\u00dflich nach deutschem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist Koblenz.<\/p>\n\n\n\n<p>Stand: 10.04.2025<\/p>\n\n\n\n<p>Veranstalter: &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Evangelische Kirchengemeinde Winningen, Kirchstr. 5, 56333 Winningen<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><a href=\"https:\/\/www.jub-winningen.de\/jubneu\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/grafik.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"478\" src=\"https:\/\/www.jub-winningen.de\/jubneu\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/grafik-1024x478.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-1678\" srcset=\"https:\/\/www.jub-winningen.de\/jubneu\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/grafik-1024x478.png 1024w, https:\/\/www.jub-winningen.de\/jubneu\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/grafik-300x140.png 300w, https:\/\/www.jub-winningen.de\/jubneu\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/grafik-768x358.png 768w, https:\/\/www.jub-winningen.de\/jubneu\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/grafik.png 1202w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/a><\/figure>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>f\u00fcr Ferienfreizeiten bzw. 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